Der Pflegefonds
Erfreulicherweise steigt die Lebenserwartung stetig an. Die ältere Generation bleibt länger aktiv.
In den hohen Lebensjahren steigt aber auch die Pflegebedürftigkeit. Neben der Pflege durch Angehörige steigt der Bedarf an professioneller Pflege, die Angebote werden umfangreicher, besser und vielfältiger.
• Mobile Dienste ermöglichen den Verbleib im eigenen Zuhause
• Pflegeheime sind durch Einzelzimmer und moderne Strukturen lebenswerter
• Tageszentren ermöglichen Berufstätigkeit und Angehörigenpflege zu verbinden
• Case- und Caremanagement hilft bei der Auswahl der Pflegeleistungen
Diese Leistungen werden von Ländern und Gemeinden finanziert. Zusätzlich leisten die Pflegebedürftigen selbst sozial gestaffelte Eigenbeiträge (aus deren Pension und Pflegegeld).
Der Pflegefonds soll die Kostensteigerungen der Länder und Gemeinden für die kommenden Jahre abdecken. Nach FAG-Schlüssel beteiligen sich der Bund zu 2/3, Länder und Gemeinden zu 1/3. Die Gesamthöhe beträgt für 2011-2014 Euro 685 Millionen, und zwar für das Jahr 2011 Euro 100 Millionen, für das Jahr 2012 Euro 150 Millionen, für das Jahr 2013 Euro 200 Millionen und für das Jahr 2014 Euro 235 Millionen.
Die Mittel dürfen ausschließlich für die Pflege verwendet werden. Das zu schaffende Pflegefondsgesetz regelt die Mittelaufteilung an Länder und Gemeinden, sowie die Mittelverwendung für den Aufbau, Ausbau und die Sicherung von Pflegeleistungen (mobile Dienste, Tageszentren, Kurzzeitpflege, stationäre Pflege, Case- und Caremanagement etc.).
Dabei haben die Länder Spielraum in der Schwerpunktsetzung (z.B. mobil vor stationär) entsprechend ihren Aufbau- und Versorgungsplänen.
Das Pflegefondsgesetz beinhaltet die Schaffung einer adäquaten österreichweiten Pflegedienstleistungsstatistik und die Regelung der Auszahlung der Mittel auf Basis von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam fixierter, transparenter Kriterien.
Die Mittelaufteilung auf die Bundesländer erfolgt nach dem im jeweiligen Jahr geltenden Bevölkerungsschlüssel. Die Aufteilung im Innenverhältnis zwischen Land und Gemeinden erfolgt nach tatsächlichen und nachgewiesenen Netto-Aufwendungen für Pflegedienstleistungen.
Eine Arbeitsgruppe zur Strukturreform im Pflegebereich hat bis Ende 2012 Ergebnisse vorzulegen, die eine Überführung dieser Lösung in den nächsten Finanzausgleich vorschlägt.
Mit der Dotierung des Pflegefonds wird rasch das Pflegesystem für die nächsten Jahre gesichert. Die Begleitmaßnahmen (Pflegegeldleistungsstatistik, etc.) ermöglichen eine gute Vorbereitung für eine intensivere Diskussion der Pflegefinanzierung im Rahmen des nächsten Finanzausgleiches.
Verwaltungsreform Pflegegeld
Derzeit ist das Pflegegeldsystem zersplittert:
Bundespflegegeld 367.000 Bezieher 1.940 Mio Aufwand 23 Träger
Landespflegegeld 68.000 Bezieher 361 Mio Aufwand >280 Träger
85% der Pflegebedürftigen erhalten das Pflegegeld vom Bund, der es über 23 Träger, den jeweiligen Pensionsversicherungsträger des Betroffenen, abwickelt.
15% der Pflegebedürftigen erhalten Landespflegegeld, das sich in den neun Ländern lt. Rechnungshof auf 280 Träger (mit Gemeinden) aufsplittert. Das sind Menschen, die keine Pensionsleistung eines Bundesträgers erhalten, z.B. jüngere Menschen mit Behinderung oder Landes- bzw. Gemeindebedienstete im Ruhestand.
Gleichzeitig mit der Schaffung des Pflegefonds soll es zur Reform des Pflegegelds kommen:
Statt der Zersplitterung der Kompetenzen und die vergleichsweise hohe administrativen Belastung kleinerer Träger soll eine Kompetenzbereinigung das administrativen Belastung kleinerer Träger soll eine Kompetenzbereinigung das Pflegegeld beim Bund konzentrieren. Dies entspricht auch der generellen Kompetenzaufteilung:
• Bund: Pflege-Geldleistungen (inkl. bisherigen Landespflegegeld)
• Länder: Pflege-Sachleistungen (durch Pflegefonds finanziell abgesichert)
Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Landespflegegeldes werden vom Bund übernommen. Hierbei erfolgt eine Kostenerstattung durch die Länder und Gemeinden in Höhe des Jahresaufwandes 2010 (ca. 361 Mio Euro). Diese Regelung gilt bis zum Inkrafttreten des neuen FAG. Über die Weiterführung wird im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Strukturreform beraten.
Bund und Länder werden umgehend die Arbeiten zur legistischen und administrativen Umsetzung beginnen und streben die Übertragung mit 1.1.2012 an.
Ziel:
• Reduktion der Entscheidungsträger
• Vereinheitlichung der Vollziehung
• Beschleunigung der Verfahrensdauer
• Umsetzung von Rechnungshof-Vorschlägen
• Verwaltungseinsparung bei Ländern und Gemeinden in Vollzug und Legistik





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