Yes we care – Pflege Steiermark NEU
Im Juli wird Landesrätin Kristina-Edlinger Ploder den ersten regionalen Bedarfs- und Entwicklungsplan Pflege seit den 90er Jahren präsentieren. Bis zum Jahr 2013 sollen alle Pflegeleistungen in einem eigenen Landespflegegesetz zusammengefasst werden. Mehr Angebote der Mobilen Pflege und Betreuung und eine bessere Unterstützung pflegender Angehöriger stehen im Mittelpunkt.
„Die demografische Entwicklung in der Steiermark macht eine Reform der Pflege notwendig“, betonte LR Kristina Edlinger Ploder bei der Präsentation der Eckpunkte für die anstehende Pflegereform. Bis zum Juli dieses Jahres wird erstmals seit den 90er Jahren ein Bedarfs- und Entwicklungsplan Pflege erarbeitet. „Dieser wird alle Pflegeleistungen, von der mobilen Pflege, über teilstationäre Einrichtungen bis hin zu Pflegeheimen umfassen und auf den unterschiedlichen Bedarf der einzelnen Regionen abgestimmt sein“, so Edlinger Ploder. Schwerpunkte möchte die Pflegelandesrätin auch bei der Unterstützung pflegender Angehöriger und bei betreuenden Diensten – Begleitung bei Arztbesuchen, Ausflügen etc. – setzen.
Erste Reformschritte bereits erfolgt
Bereits in den letzten Monaten wurden im Bereich der Pflege erste Reformschritte gesetzt. „Ich habe die Alltagsarbeit im Pflegebereich zugunsten einer langfristigen Planung zurückgestellt. Gerade der Bereich der Pflege braucht eine langfristige und vorausschauende Planung, um Pflegeleistungen für die Zukunft zu garantieren und Fehlentwicklungen zu vermeiden“, ist Edlinger Ploder überzeugt. So wurden in einem ersten Schritt der Pflegeregress wieder eingeführt, die Tagsätze in Pflegeheimen für das Jahr 2011 nicht erhöht und die Aufnahmen in Pflegeheimen auf Pflegefälle ab der Pflegestufe 4 begrenzt. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur bei medizinischen oder sozialen Gründen. „Diese Schritte waren notwendig um die Kostenentwicklung im Pflegebereich in den Griff zu bekommen.“
„Ambulant vor stationär“ als neuer Grundsatz
Generell gilt nun der Grundsatz „Ambulant vor Stationär“, der auch den Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Pflege bestimmen wird. So gibt es für die Mobilen Dienste zusätzliche finanzielle Mittel, auch die Tagesbetreuung und die Unterstützung pflegender Angehöriger soll ausgebaut werden. Das Normkostenmodell für die Pflegeheime wird evaluiert. Hier möchte Edlinger-Ploder eine leistungsgerechte Entlohnung der Pflegeheime. Das könne auch dazu führen, dass nicht mehr jeder Pflegeplatz in gleicher Höhe abgegolten wird. Stattdessen will man eine bedarfsgerechte Abgeltung erreichen. Der Bau neuer Pflegeheime wird nur mehr nach einer genauen Bedarfserhebung bewilligt, die im Zuge der Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplans erfolgt. Bis zum Juli dieses Jahres soll dieser Plan fertiggestellt sein, im Anschluss wird ein dazu passender Ausbildungs- und Personalplan erstellt. Im Jahr 2013 sollen schließlich alle Pflegeleistungen in einem eigenen Pflege- und Betreuungsgesetz verankert werden.





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