Politischer Konsens über Nachnutzung des LKH Mariazell
Ein klares Bekenntnis zur Region legten heute Gesundheitslandesrätin Kristina Edlinger-Ploder und Landeshauptmann-Stellvertreter Siegfried Schrittwieser ab. Sie präsentierten erste Überlegungen für die Nachnutzung des LKH Mariazell. Dass diese im Behinderten- bzw. Pflegebereich angesiedelt ist, darüber besteht politischer Konsens zwischen SPÖ und ÖVP.
Kristina Edlinger-Ploder informierte gemeinsam mit Soziallandesrat Schrittwieser in Mariazell die Bürgermeister der Region, die Leitung des Krankenhauses und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Pläne zur Nachnutzung des LKH Mariazell nach Schließung der Abteilung für Innere Medizin bzw. der bettenführenden Station ab dem Jahr 2014.
Die Nachnutzung könnte demnach im Bereich der Behindertenhilfe, aber auch im Pflege bereich liegen. Grundsätzlich sei ersten Bewertungen zufolge die Lage des Objektes und das Gebäude (Haus 1) des LKH Mariazell dafür geeignet, betonte Schrittwieser. Ebenso denkbar sei die Nutzung als Pflegeeinrichtung oder eine Kombination, führte Edlinger-Ploder aus. Dafür seien in jedem Fall entsprechende bauliche Maßnahmen zur Adaptierung notwendig.
Faktum sei, so Schrittwieser und Edlinger-Ploder, dass sich bereits Träger gemeldet haben, die an der weiteren Nutzung des Gebäudes interessiert sind. Man werde Verhandlungen führen und eine möglichst zufriedenstellende Lösung für künftige Bewohner suchen. Dass dabei auch die Anliegen der Region und ihrer Menschen, sowie die der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auge behalten würden, sei ein Auftrag für die Planungen.
Konkrete Angaben über die Form der Nachnutzung könnten gemacht werden, wenn die Verhandlungen mit möglichen Trägern abgeschlossen sind. Man wolle sich durch eine frühzeitige Festlegung auch nichts an Zukunftschancen verbauen, so die beiden Regierungsvertreter.
Fest stehe, dass am Standort Mariazell eine dislozierte Ambulante Erstversorgungseinheit (mit 24-Stunden-Notdienst) etabliert wird, die – nachdem keine stationäre Versorgung mehr geplant ist – einen entsprechenden Versorgungsauftrag in enger Abstimmung mit der KAGes erfüllen soll. Der Weiterbestand der Küche und deren möglichst effiziente Nutzung ist ebenfalls ein Kriterium für die Verhandlungen.





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