Steirische Reformpartner legen Verfassungsreform im Landtag vor
Noch im November soll im Landtag der Beschluss für die Abschaffung des Proporzes und die Verkleinerung von Landtag und Regierung gefasst werden. Die Steirische Verfassungsreform 2011 sieht darüber hinaus mehr Rechte für die Oppositionparteien vor. “Mit der Verfassungsreform setzen wir nun das um, was die beiden Landeshauptleute Schützenhöfer und Voves bereits im Juni angekündigt haben”, so ÖVP-Klubobmann Christopher Drexler.
Steirische Verfassungsreform geht in die Umsetzung
Die steirische Reformpartnerschaft hat am Mittwoch den gemeinsamen Initiativantrag vorgestellt, mit dem der Proporz aus der Landesverfassung gestrichen und Landtag und Landesregierung verkleinert werden sollen. Die Klubobmänner Chistopher Drexler und Walter Kröpfl verwiesen auch auf gestärkte Minderheitenrechte. Diese seien so ausgestaltet, "dass man vernünftig Opposition machen kann". Der Beschluss ist für 22. November geplant.
Wie von der Landesregierung schon vor der Sommerpause angekündigt, sieht die Novelle die Abschaffung der Proporzes in der Regierung sowie die Verkleinerung des Landtags von 56 auf 48 Abgeordnete und der Landesregierung von neun auf künftig sechs bis acht Mitglieder vor.
Minderheitenrechte im Landtag werden gestärkt
Gleichzeitig will man der Opposition mehr Rechte einräumen, wobei die Verhandlungen noch bevorstehen. Der Initiativantrag sieht vor, die erforderliche Stimmenanzahl im Landtag für einen Rechnungshof-Prüfantrag und für die Zitierung eines Regierungsmitgliedes von der Hälfte auf ein Drittel zu reduzieren. Für die Einrichtung von Untersuchungsausschüssen ist weiterhin eine einfache Stimmenmehrheit notwendig.
Noch verhandlungsbereit zeigten sich Drexler und Kröpfl bei der Zugänglichkeit von Regierungsbeschlüssen für Oppositionsparteien. Eine generelle Akteneinsicht werde es aber nicht geben, hier sei der Datenschutz zu gewährleisten, wie Christopher Drexler betont.
Lebendigere und aktuellere Debatten durch neues Anfragerecht
Als beispielgebende Neuerung sieht die Verfassungsreform ein neues Anfragerecht im Landtag vor, das die bisherige Fragestunde ablösen soll. Bisher fanden Fragestunden nur zwei Mal pro Jahr (in der jeweils ersten und letzten Landtagssitzung der Tagungsperiode) statt. In Zukunft darf jeder Klub in jeder ordentlichen Landtagssitzung eine Frage an ein Regierungsmitglied stellen. Dadurch sollen aktuellere Diskussionen möglich werden.
Landtagsklubs der Oppositionsparteien werden personell gestärkt
Festgeschrieben wird auch die personelle Ausstattung der Regierungsbüros und der Landtagsklubs, die sich am Ist-Stand orientiert. Dabei werden die Oppositionsparteien bevorzugt.
Man meine es "verdammt ernst" mit der Ansage, dass Franz Voves und Hermann Schützenhöfer den "Gordischen Knoten der österreichischen Verwaltungsreform durchschlagen", unterstrich Drexler. „Die Steiermark geht mit ihrer Verwaltungsreform in die Umsetzung. Wir warten nicht auf etwaigen Reformen durch den Bund. Die geplanten Reformen verlangen allen Betroffenen die Bereitschaft zum Sparen und zu mehr Effizienz ab. Wir beginnen deshalb bewusst mit Reformen auf Ebene der Landespolitik, um eine Signalwirkung gegenüber den anderen Verwaltungsebenen zu erreichen“, so Drexler.





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