Schittenhelm: Kindeswohl steht im Mittelpunkt
Obsorge-Urteil des Verfassungsgerichtshofes bestätigt Linie der ÖVP
"Kinder haben das Recht auf Vater und Mutter", zeigt sich die Bundesleiterin der ÖVP Frauen Abg.z.NR Bgm. Dorothea Schittenhelm über das Urteil des Verfassungsgerichtshofes erfreut. Die derzeitige Regelung sieht die alleinige Obsorge von unehelichen Kindern für Frauen vor. Mit der heutigen Entscheidung können Väter künftig einen Antrag auf gemeinsame Obsorge auch im Fall von unehelichen Kindern stellen.
Damit sei die Linie der ÖVP bestätigt und ein weiterer Schritt Richtung Gleichberechtigung von Müttern und Vätern gesetzt worden.
Schittenhelm dazu: "Unsere Justizministerin Beatrix Karl wird damit auch in ihrem Bestreben unterstützt, die gemeinsame Obsorge als Regelfall im neuen Familienrechtspaket zu verankern!"
Die ÖVP Frauen setzen sich daher für eine rasche Neuregelung der Obsorge ein: "Das Kindeswohl muss im Mittelpunkt stehen und die gemeinsame Obsorge kann nur im Interesse des Kindes sein, denn damit wird es gleichermaßen von zwei fürsorglichen Elternteilen betreut. Das vorgelegte Familienrechtpaket der Justizministerin ist von wesentlicher Bedeutung und bringt zentrale familienpolitische Verbesserungen", so Schittenhelm. Durch das Paket der Ministerin werden Familienrechtsverfahren beschleunigt, es wird raschere und möglichst einvernehmliche Lösungen geben und für die Kinder wird mehr Kontinuität auch nach der Trennung der Eltern sichergestellt.





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